EU Fortschrittsbericht 2010 zur Türkei
Eine Resolution des Europaparlaments vom 9. März 2011
- Dies ist keine wörtliche Übersetzung. Die Nummerierung der (meistens teilweise übersetzten) Absätze wird beibehalten. Kompletter Text der Resolution in Englisch
Inhaltsverzeichnis |
Meinungs- und Pressefreiheit
8. Die EU ist besorgt über eine Verschlechterung im Bereich der Pressefreiheit; betont, dass eine unabhängige Presse entscheidend für eine demokratische Gesellschaft ist; beschließt, die Falle von Nedim Şener, Ahmet Şık und anderen Journalisten zu verfolgen, die polizeilicher oder juristischer Schikane ausgesetzt sind.
9. Die EU notiert mit Bedenken, dass Strafverfahren nach Artikel 285 des Strafgesetzes wegen "Verletzung der Vertraulichkeit krimineller Ermittlungen" oder nach Artikel 288 wegen des "Versuches, die Justiz zu beeinflussen" gegen Journalisten eröffnet werden, die Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen geben oder Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zur Sprache bringen.
10. Die EU bedauert, dass eine Reihe von Vorschriften wie die Artikel 301, 318 und 220(6) in Verbindung mit Artikel 314(2) des Strafgesetzes und Artikel 7(2) des Anti-Terror-Gesetzes die Meinungsfreiheit einschränken; wiederholt den Aufruf an die Regierung, den rechtlichen Rahmen an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzupassen.
11. Die EU drängt die Regierung die Versammlungs- und Organisationfreiheit, wie sie in Artikel 33 und 34 der Verfassung verankert sind; verurteilt den gewaltsamen Polizeieinsatz gegen Studentendemonstrationen an der Universität Ankara im Dezember 2010.
Faire Gerichtsverfahren
14. Die EU ist über die Interpretation des Kassationshofs zum Strafprozessrecht besorgt, mit der die Dauer der Untersuchungshaft auf 10 Jahre angehoben wurde, ein klarer Verstoß gegen die europäischen Standards in dieser Hinsicht; ruft die Große Nationalversammlung der Türkei auf, relevante Gesetzesänderungen vorzunehmen; macht auf die Verpflichtung der Türkei aufmerksam, sich strikt an sein Bekenntnis zu Artikel 6 EMRK (faire Gerichtsverfahren) zu halten, insbesondere durch Einrichtung von Berufungsgerichten und Erhöhung der Kapazität des Kassationshofs.
15. Die EU begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Dink v. Türkei am 14. September 2010; künstliche Hindernisse die wahren Verursacher des Mordes am armenischen Journalisten Hrank Dink zu demaskieren geben Anlass zur Sorge.
18. Die EU unterstreicht, dass Ermittlungen gegen vermeintliche Umsturzpläne, wie die Verfahren ‘Ergenekon’ und ‘Schlaghammer’ die Stärke und die ordentliche. unabhängige und transparente Funktionieren der demokratischen Institutionen und der Gerichtsbarkeit demonstrieren müssen; ist besorgt über die lange Dauer der Untersuchungshaft und den mangelnden Fortschritt der Ermittlungen und stellt fest, dass die jüngsten Festnahmen bekannter Journalisten wie Nedim Şener und Ahmet Şık zu einem Verlust an Glaubwürdigkeit führen können.
Wahlsystem und Minderheiten
20. Die EU wiederholt den Aufruf, das Wahlsystem durch die Herabsetzung des 10% Hürde zu reformieren-
23. Die EU begrüßt, die Ratifizierung des optionalen Protokolls zur UN Konvention gegen Folter und fordert die Türkei auf, die Bestimmungen unverzüglich umzusetzen.
24. Die EU unterstützt den andauernden Dialog mit religiösen Gemeinschaften, einschließlich der Alewiten, sowie den Griechen, Armeniern, Aramäern und andere christliche Gemeinschaften, ist allerdings enttäuscht, dass es nur begrenzten Fortschritt auf gesetzlicher Ebene für das Funktionieren dieser Gemeinschaften gegeben hat, insbesondere was die Möglichkeit betrifft, Rechtspersonen zu werden, Häuser für den Gottesdienst zu eröffnen und zu betreiben, Geistliche auszubilden und Besitzprobleme zu regeln, die nicht im Gesetz zu Stiftungen erfasst sind.
27. Die EU ruft die Regierung auf, das Kurdenproblem umfassend in Angriff zu nehmen, um zu einer friedlichen Lösung zu kommen; indem ... effektiv das Problem der Vertrieben angesprochen wird; ... drückt in diesem Kontext seine Sorgen über das andauernde Verfahren in Diyarbakir gegen 151 kurdische politische Aktivisten - darunter acht amtierende Bürgermeister - aus.
Gleichheit, KDV und Menschenrechtler
30. Die EU drängt die Regierung, dass Gleichheit unabhängig von Geschlecht, sozialem Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Glaube, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung durch das Gesetz garantiert wird; bedauert die jüngsten gerichtlichen Schritte gegen LGBTT Vereinigungen aber begrüßt, dass die Aktionen von den Gerichten zurück gewiesen wurden; ruft die Streitkräfte der Türkei auf, die Klassifikation von Homosexualität als "Psychosoziale Krankheit" zu beenden.
31. Die EU glaubt, dass die Türkei im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen unter internationalem Recht eine Gesetzgebung einführen soll, die zivile oder soziale Dienste als Alternative zum Militärdienst vorsieht und keine als Strafe aufzufassende Länge hat; richtet an die Türkei die Frage, die volle Einhaltung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Ülke v. Türkei sicherzustellen; Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer einzustellen, Vorwürfe von Misshandlungen an Kriegsdienstverweigeren zu untersuchen und Schritte zu unternehmen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
32. Die EU unterstreicht die Bedeutung des effektiven Schutzes von Menschenrechtlern; bringt Besorgnis über andauernde Verfahren gegen Menschenrechtler zum Ausdruck und macht insbesondere auf das Verfahren von Pinar Selek aufmerksam; ruft die Kommission auf, ihr Verfahren und das ähnlicher Fälle zu verfolgen.
| Datum | 110309 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |