EGMR zur Verurteilung von Nevin Berktaş

Aus DTF
Wechseln zu: Navigation, Suche

Am 15. Februar 2011 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine Entscheidung zur Verurteilung von Nevin Berktaş und Elif Çamyar. Details und Hintergrund sind zu finden unter: Meinungsfreiheit verletzt: Buchautorin Nevin Berktaş kommt in Haft.

Grundlage der Beschwerde

Die Beschwerde beim EGMR war aufgrund eines Verfahrens gegen die Autorin des Buches "Zellen", Nevin Berktaş und die Verlegerin Elif Çamyar am 7. Oktober 2002 eingelegt worden. Zuvor hatte das 6. Staatssicherheitsgericht (SSG) in Istanbul beide Frauen wegen der Autorenschaft bzw. der Herausgabe des Buches "Zellen" nach Artikel 169 Türkisches Strafgesetz (TSG) verurteilt. Das Buch die Zellen stelle eine Unterstützung einer illegalen Organisation dar. Nevin Berktas war zur einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten und Elif Camyar zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Strafen waren am 4. April 2002 vom Kassationshof bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Bei der Urteilsfindung berücksichtigte der EGMR auch den (aufgrund einer Änderung am Artikel 169 altes TSG) veränderten Vorwurf der Propaganda für eine terroristische Organisation und die Reduzierung der Freiheitsstrafe von 45 Monate auf 10 Monate für Nevin Berktas. Im Wesentlichen ging es um die Frage, ob die Verurteilung einen Verstoß der in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Meinungsfreiheit darstellt.

Das Buch "Zellen"

In seiner Bewertung des Buches Zellen (Hücreler) traf der EGMR folgende (verkürzte) Feststellungen:

Das Buch enthält Artikel, die vor allem die persönlichen Erfahrungen der Autoren und von Personen, die wegen Zugehörigkeit zur TIKB (Bolschewisten) verurteilt worden waren, wiedergeben. Es erweckt den Eindruck einer massiven Kritik am türkischen Strafsystem. Die persönlichen Erzählungen in dem Buch konzentrieren sich auf die Misshandlungen, denen die Gefangenen ausgesetzt waren und den Druck, der von den Sicherheitskräften auf sie ausgeübt wurde. Die Schilderungen können beim Leser zu starker Feindseligkeit gegen die von den Gefangenen erlebten Ungerechtigkeiten, führen. Einer der Autoren, ein Arzt, bezeichnet die Haftbedingungen generell als unmenschlich und erniedrigend, macht aber auch konstruktive Vorschläge zur Verbesserung.

Es kann sein, dass einige Ansichten (Meinungen), die in dem Buch ausgedrückt werden, strittig sind und mit der TIKB (Bolsevik) korrelieren. Das Buch verherrlicht den Kampf der Revolutionäre gegen Sklaverei, Genozid, Faschismus und Ausbeutung. In diesem Zusammenhang erwähnt das Gericht die Bedenken der türkischen Autoritäten, dass dies zu ernsten Störungen in den Gefängnissen und im Land allgemein führen könnte.

Das Gericht sieht jedoch trotz des feindseligen Tons einiger Passagen diese als einen Ausdruck des tiefen Leidens angesichts tragischer Ereignisse in den Gefängnissen an statt als einen Aufruf zur Gewalt.

Die nationalen Gerichte zogen keine Passagen des Buches für ihr Urteil heran sondern urteilten aufgrund des gesamten Inhalts. Das Gericht (EGMR) berücksichtigt auch, dass dieses Buch nur eine begrenzte Leserschaft erreicht, was die Auswirkung des Buches auf die öffentliche Ordnung erheblich verringert. Vor diesem Hintergrund sieht das Gericht die von den nationalen Gerichten für die Verurteilung der Beschwerdeführerinnen angegebenen Gründe als nicht ausreichend an, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Diese Überlegungen führen dazu, dass die Verurteilung der Beschwerdeführerinnen nicht im Verhältnis zum angestrebten Ziel steht und daher "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig" war. Aus diesem Grunde wurde Artikel 10 der Konvention verletzt.

Weitere Entscheidungspunkte

Das Gericht entschied auf eine Verletzung von Artikel 6(1) der EMRK, da die Eingabe des Staatsanwalts den Prozessbeteiligten nicht mitgeteilt worden war. Beiden Beschwerdeführerinnen wurde eine Entschädigung von 15.000 Euro für nicht materielle Schäden zuerkannt.

Datum 110215
Sprache Deutsch
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Sprachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge