Anklage nach den Ereignissen in Hopa
Bei einem Besuch des Premierminister Recep Tayyip Erdoğan in der Kreisstadt Hopa (Provinz Artvin) war es zu Protesten gekommen, bei denen der pensionierte Lehrer Metin Lokumcu starb und der Polizist Servet Erkan verletzt wurde, als er von dem Fahrzeug der Kundgebung fiel. Anhand der Tagesmeldungen der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) entwickelten sich die Ereignisse wie folgt:
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Proteste in Hopa
Der Vorsitzende der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (Adalet ve Kalkınma Partisi AKP) und Premierminister Recep Tayyip Erdoğan war am 31. Mai 2011 zu einer Wahlveranstaltung nach Hopa gekommen. Die Polizei wandte extreme Gewalt gegen eine Gruppe von Personen an, die gegen die Energiepolitik der Regierung und gegen die Wasserkraftwerke (Hidroelekrik Santralleri HES) protestieren wollte. Unter der Wirkung von Gasbomben erlitt der pensionierte Lehrer Metin Lokumcu (54) einen Herzinfarkt und verstarb. Bei dem Einsatz fiel ein Polizist vom Wahlbus. Er und weitere 8 Personen wurden verletzt.
Bei einem Protest gegen die Vorfälle in Hopa wurden in Ankara 52 Personen festgenommen. Sie sollen beim Abtransport geschlagen worden sein und ihnen wurde der Kontakt zu Anwälten verwehrt. Unter den Verletzten sollen auch 15 Polizeibeamte sein. (nach Bianet und Radikal vom 31. Mai).
Am 1. Juni führte die Polizei in Hopa Hausdurchsuchung durch und nahm 22 Personen fest. Bei der Rückkehr von der Beerdigung des verstorbenen Metin Lokumcu wurden 15 Mitglieder der Sozialistischen Partei der Unterdrückten (Ezilenlerin Sosyalist Partisi ESP) festgenommen. Bei den Protesten in Ankara erlitt Dilşat Aktaş von den Volkshäusern eine Fraktur der Hüfte und wurde für 6 Monate arbeitsunfähig geschrieben. In İzmir fanden am 1. Juni Proteste statt, bei denen Turgut Eraslan (49) durch Gasbomben eine Herzattacke erlitt und ins Staatskrankenhaus Alsancak eingeliefert wurde.
Am 2. Juni wurden in Hopa weitere 5 Personen festgenommen. In İstanbul-Mecidiyeköy kam es zu Protesten, bei denen die Polizei Gasbomben und Wasserwerfer einsetzte. Sieben Personen, darunter ein Journalist wurden verletzt und 21 Personen wurden festgenommen. Am 3. Juni kam es zu Protesten in Izmit, bei denen 10 Personen unter Einsatz von Pfeffergas festgenommen wurden.
Folter und Verhaftungen
Laut der Presseagentur Firat (ANF) wurden alle Personen, die in Ankara festgenommen wurden, gefoltert. Der in Hopa festgenommene İbrahim Aksu hat gebrochene Rippen durch die Schläge der Polizei. Von den Festgenommenen in Hopa kamen 8 und von denen in Ankara 5 am 4. und 5. Juni unter dem Vorwurf, einer illegalen Organisation anzugehören, in U-Haft. Am 6. Juni kamen in Hopa weitere 4 Personen in U-Haft.
Auf einer Pressekonferenz berichteten am 9. Juni Personen, die bei den Protesten in Ankara festgenommen worden waren, über ihre Behandlung durch die Polizei. Ein Opfer sagte, dass er immer noch ein blaues Auge habe und an den Haaren über den Boden gezogen wurde. Ein anderes Opfer machte auf die sexuelle Belästigung der Frauen unter den Festgenommenen aufmerksam. Er selbst erinnerte sich nicht, wie er an sein blaues Auge gekommen sei, aber ein Mitgefangener habe berichtet, dass ein Polizist ihn mit seinem Helm schlug. Ein Anwalt berichtete, dass auf die Demonstranten wie bei einem Lynchversuch eingeprügelt wurde und als er sich einschalten wollte, sei auch er geschlagen und als Anwalt von Terroristen beschimpft worden.
Am 14. Juni wurde der Vorsitzende der Volkshäuser in Artvin, Ferdi Şağbanoğlu in U-Haft genommen. Das Mitglied des Parteiparlaments der Freiheits- und Solidaritätspartei (Özgürlük ve Dayanışma Partisi ÖDP), Eda Dışkaya, die wegen Beteiligung an den Protesten in Ankara am 11. Juli in Adana festgenommen worden war, kam am 15. Juli in U-Haft. Der am 20. Juli festgenommene Vertreter der Volkshäuser am östlichen Schwarzen Meer, Taylan Kaya kam am 21. Juli wegen eines Vergehens gegen das Gesetz 2911 zu Kundgebungen und Demonstrationen in U-Haft. Der am 25. Juli festgenommene Mete Cihan kam am 26. Juli in U-Haft. Cüneyt Çakır, der sich an den Protesten in Ankara beteiligt hatte, kam am 19. August in U-Haft.
Am 9. Juli wurde berichtet, dass von den 12 Personen, die im Rahmen der Ereignisse in Hopa in dem Gefängnis in Erzurum (Typ E und H) einsitzen, Ali Aksu in einem Raum ohne Kamera geschlagen wurde.
Anwälte vor Ort
Die Zeitung Posta vom 3. Juni 2011 berichtete von einer Pressekonferenz von Anwälten, die sich vor Ort um die Festgenommenen gekümmert hatten. Es waren die Anwältin Suna Coşkun (Ankara), Nurhayat Akman und Nermin Kaplan (Istanbul), vom Verein zeitgenössischer Juristen (Çağdaş Hukukçular Derneği ÇHD) Can Tambul und Gülşen Uzuner und der Anwalt Muhammet Altunal (Artivin).
Suna Coşkun berichtete, dass die Festnahmen um 23 Uhr begonnen hätten. Teams für Sondereinsätze hätten die Leute unter Einsatz von brutaler Gewalt festgenommen. Einigen sei mit Stiefeln auf den Kopf getreten worden. Ihnen gegenüber seien keine Angaben zu den Festgenommenen gegeben worden. Auf der Polizeiwache hätten sie gesehen, dass die Festgenommenen Spuren von Gewalt an Köpfen, Augen, Mund und Nase aufwiesen. Für İbrahim Aksu sei bei der Festnahme ein Attest ausgestellt worden, dass er gesund sei. Am 2. Juni sei er dann in Staatskrankenhaus Hopa eingewiesen worden, wo ihm gebrochene Rippen attestiert wurden.
Delegationsbericht
Das Portal Gazeteciler Online vom 7. Juni 2011 berichtete über die Beobachtungen einer Delegation, an der die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV), der Menschenrechtsverein (IHD), der Ärztekammer der Türkei )TTB) und der Verband von Gewerkschaften im öffentlichen Dienst (KESK) beteiligt waren. Demzufolge sind 13 der 34 Personen die zum Gericht mit Sonderbefugnissen in Erzurum geschickt wurden, gefoltert worden.
Die Recherche fand am 6. und 7. Juni statt. Ärzte der TIHV und TTB untersuchten Opfer zwischen 11 und 17.30 Uhr, während andere Delegationsmitglieder mit dem Landrat und dem Bürgermeister von Hopa sprachen. Auf einer Veranstaltung mit Einwohnern aus Hopa sei ihnen u.a. folgendes geschildert worden:
- während der Landrat von 200 Mitgliedern einer Sondereinheit sprach, sprachen die Bewohner von Tausenden Polizisten von außerhalb der Stadt
- entgegen der Behauptung des Ministerpräsidenten habe niemand einen Molotow-Cocktail geworfen. Gasbomben seien aber in der Nähe des Krankenhauses, der Schule und in Geschäfte, in die Demonstranten flüchteten, geworfen worden
- mit der von der Polizei ausgeübten Gewalt sei Rache an der Bevölkerung von Hopa genommen worden, weil sie einen Monat zuvor den Minister Hayati Yazıcı nicht in die Stadt gelassen hatte.
Bei den Untersuchungen von 10 Männern und 3 Frauen im Alter von 20 bis 45 Jahren wurden Läsionen der Haut aufgrund von Schlägen festgestellt. Die Wirkung von chemischen Mitteln im Gas war im Abklingen. Von den 13 Personen gab es bei 6 Personen keine psychiatrischen Beschwerden. Bei 6 Personen wurden psychiatrische Symptome festgestellt. Bei einer Person hatten sich die schon vor dem Ereignis existierenden Beschwerden verschlimmert. Drei Personen nehmen Medikamente zu sich und 3 Personen wurde empfohlen, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben.
Anklage in Hopa (Erzurum) erhoben
Unter der Überschrift Prozess wegen einer nicht existenten Organisation berichtete das unabhängige Netzwerk BIA am 25.08.2011 von Anklagen wegen der Vorfälle in Hopa vom 31. Mai 2011. Demnach wird den Angeklagten Propaganda für die Volksbefreiungspartei-Front der Türkei (Türkiye Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi THKP-C) zur Last gelegt. Als Beweise werden gerufene Parolen, gesungene Märsche, Plakate und das Erheben der linken Faust aufgeführt.
BIA gegenüber machte die Anwältin Gülşen Uzuner, Generalsekretärin des ÇHD in Ankara, folgende Angaben:
Nach den Vorfällen in Hopa und den Protesten in Ankara, İstanbul und İzmir wurden 36 Personen in U-Haft genommen. Von den 14 in Hopa verhafteten Personen wurden sieben nach Artikel 7(2) des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus wegen Propaganda für eine terroristische Organisation angeklagt. Die Anklage habe der Staatsanwalt mit Sonderbefugnissen, Rasim Karakullukçu erstellt und die 4. Kammer für schwere Straftaten in Erzurum habe sie am 24. August 2011 akzeptiert. Demzufolge haben die Angeklagten Ali Aksu, İbrahim Aksu, Görgü Demirpençe, İdris Akbıyık, Erhan Köse, Şafak Ustabaş und Önder Öner mit Strafen zwischen einem und drei Jahren Haft zu rechnen. Die erste Verhandlung wurde auf den 14 September festgelegt.
Der Anklageschrift zufolge sollen die Demonstranten die Polizei mit Stöcken angegriffen haben. Sie hätten gerufen "Mahir, Hüseyin, Ulaş, Krieg bis zur Befreiung"[1], hätten ihre Gesichter versteckt und den "Gündoğdu Marsch" gesungen. Vor der Rechtsmedizin, wo die Autopsie von Lokumcu durchgeführt wurde, hätten sie Spruchbänder entfaltet, auf denen stand "Lokumcu wird auf unserem revolutionären Wege leben". Bei der Beerdigung in der Stadt Kemalpaşa sei der Sarg mit einer Decke verhüllt worden, die die vermeintliche Fahne der Terrororganisation "THKP-C Devrimci Yol" sei.
Die Anwältin Uzuner machte darauf aufmerksam, dass diese Angeklagten auch zu einer Gruppe gehörten, denen ein Vergehen gegen das Gesetz 2911 zu Kundgebungen und Demonstrationen zur Last gelegt werde. Sie betonte, dass der Staatsanwalt den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation am 8. August fallen gelassen habe und es daher keinen Grund für Untersuchungshaft gebe. Aufgrund der ausgesprochenen Geheimhaltung der Akte (bis zur Eröffnung des Verfahrens) habe die Verteidigung aber noch keine Akteneinsicht gehabt und müsse ihre Verteidigung auf Vermutungen aufbauen.
Keine Freilassungen in der 1. Verhandlung
Nach dem Bericht der lokalen Zeitung in Erzurum-Güncel vom 15.09.2011 fand die erste Verhandlung gegen 7 Angeklagte am Vortage vor der 2. Kammer für schwere Strafsachen in Erzurum statt. Als Beobachter waren die Abgeordneten der CHP, Uğur Bayraktutan (Artvin) und Musa Çam (Izmir), sowie der ÖDP Vorsitzende Alper Taş anwesend. Die Verhandlung begann im 14 Uhr. Der vorsitzende Richter Mustafa Kahya verlas die gesamte Anklageschrift und legte dann eine 10-minütige Pause ein.
Der Angeklagte Ali Aksu vertrat die Meinung, dass eigentlich Polizeibeamten angeklagt werden müssten und sie sich nur gegen Pfeffergas und den Einsatz von Schlagstöcken zur Wehr gesetzt hätten. Die Polizei habe seine Cafeteria überfallen und die Anwesenden 10 Minuten lang verprügelt. Zudem hätten sie ihm seinen Computer und sein Kamerasystem gestohlen. Er plädierte auf nicht schuldig und beantragte Freilassung. Der Angeklagte Erhan Köse sagte, dass er in ein Internetcafé gegangen sei, um Schulaufgaben zu lösen. Die Polizei habe eine Gasbombe in das Café geworfen. Er sei erst in einen Kaufladen geflüchtet und dann mit seinem Vater nach Hause gegangen. Nach der Festnahme habe die Polizei ihn gewaltsam zu einer Aussage zwingen wollen. Auch er plädierte auf nicht schuldig und beantragte Freilassung. In ähnlicher Weise äußerten sich die anderen Angeklagten. Das Gericht lehnte die Anträge auf Freilassung ab und vertagte sich um 19.30 Uhr auf den 26. September 2011.
Polizei nennt 82 Verdächtige
Nach einem Bericht in Radikal vom 07.09.2011 hat die Abteilung für den Kampf gegen Terrorismus im Polizeipräsidium Artvin am 4. Juni 2011 ein Resümee (fezleke) über die Vorfälle in Hopa für die Sonder-Kammer für schwere Strafsachen in Erzurum erstellt. Darin werden 36 Personen als Verdächtige genannt und weitere 46 Personen sind als "Verdächtige auf der Flucht" aufgeführt. Die Mehrheit der 26 Geschädigten sind Polizeibeamte.
Der pensionierte Lehrer Metin Lokumcu, der durch die Wirkung einer Gasbombe ums Leben gekommen sein soll, wird im Resümee als Rädelsführer bezeichnet. Er habe mit einem Eisen in der Hand die Demonstranten gegen die Polizei aufgewiegelt und gerufen: "Schweige nicht, wenn du schweigst, kommst du an die Reihe". Der Polizeibericht bringt die Mitglieder des Volkshauses in Verbindung mit der Organisation THKP/C-Devrimci Yol. Die Aktionen dieses Vereins seien darauf gerichtet, die Regierung zu zermürben. Im Resümee werden weitere legale Aktionen der Sozialistischen Plattform (oder Partei) der Unterdrückten (ESP) und der Volkshäuser in Artvin und Hopa aufgeführt und als illegale Aktionen der MLKP und von THKP/C Devrimci Yol eingestuft.
Freispruch
Radikal vom 26.09.2011 berichtete von der 2. Verhandlung gegen die 7 Angeklagte, die wegen Propaganda für eine illegale Organisation in Haft waren. Überraschend stellte der Staatsanwalt Antrag auf Freispruch, da in der Akte nicht genügend Beweise für den Tatvorwurf vorhanden seien. Der vorsitzende Richter an der 4. Kammer für schwere Straftaten in Erzurum, Mustafa Kahya bat daraufhin die Angeklagten um ihr Schlusswort. Sie verlangten ebenfalls Freispruch. Am Schluss der Verhandlung verkündete das Gericht dann das Urteil: Freispruch.
Verfahren gegen 36 Demonstranten
In zwei getrennten Artikeln berichtete das Netzwerk BIA[2] vom ersten Verhandlungstag am Strafgericht in Hopa gegen 36 Personen, 15 von ihnen in U-Haft. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Gesetz 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen, sowie Artikel 265/1 TSG (Widerstand gegen die Staatsgewalt) und Artikel 516/3 TSG (Sachbeschädigung an öffentlichen Gebäuden) zur Last gelegt. Von den Angeklagten wurden 5 Personen: Şafak Ustabaş, İdris Akbıyık, Şinasi Gümüşkaya, Cengiz Akyüz und Şaban Kotil freigelassen.
Bei den Protesten gegen das Verfahren wurden neun Personen festgenommen und drei Personen verletzt, zwei von ihnen schwer. Sie wurden in das Staatskrankenhaus in Rize gebracht. Yusuf Aslan Yenigül wurde mit einem gebrochenen Arm im Staatskrankenhaus Hopa behandelt.
Anklage in Ankara erhoben
In einer Meldung der Tageszeitung Radikal vom 01.10.2011 wird von einer Anklageschrift in Ankara berichtet. Bei den Protesten in Ankara gegen das Vorgehen der Polizei in Hopa waren viele Personen festgenommen worden und hatten danach Foltervorwürfe erhoben. Nun hat die Staatsanwaltschaft mit Sonderbefugnissen in Ankara 28 Demonstranten wegen Mitgliedschaft oder Propaganda für eine illegale Organisation angeklagt. Weitere 48 Personen sollen wegen unerlaubter Demonstration und Sachbeschädigung angeklagt werden (also einem Gericht ohne Sonderbefugnisse, DTF). Von den 28 Angeklagten (vorwiegend Studenten) befinden sich 22 in U-Haft.
Einzelheiten der Anklageschrift in Ankara wurden in Radikal vom 12.10.2011 genannt. Demnach hat die 11. Kammer für schwere Straftaten die Anklageschrift akzeptiert. Als Angeklagte wurden genannt: Ozan Sürer, Özgür Atmaca, Çağrı Yılmaz, Uğur Uzunpınar, Tayfun Yıldırım, Can Kaya, Can Türkyılmaz, Uğur Tuna, Nuri Özçelik, Zafer Algül, Hamza Doruk Yıldırım, Hikmet Tanıl, Kadir Aydoğan, Mahir Mansuroğlu, Cüneyt Çakır, Ozan Gündoğdu, Soner Torlak, Göksel Ilgın, Ömür Çağdaş Ersoy, Demet Yılan, Eda Dişkaya, Ferat Konukcu, Sevgi Sönmez, Mehmet Cem Çıplak, Pelin Bayram, Hazal Kangal, Başak Eylül Şan und Özge Aydın. 65 Polizeibeamte werden als Geschädigte genannt. Die Demonstration in Ankara, die von der Sakarya Caddesi zur Zentrale der AKP gehen sollte, sei von kleinen radikalen Gruppen initiiert worden. Von den ca. 800 Demonstranten seien Spruchbänder verschiedener Gruppen, darunter das sozialistische Frauenparlament (SKM) und die ESP als Strukturen der MLKP im legalen Bereich, ODAK als legale Struktur der THKP/C Widerstandsbewegung, Kaldıraç als legale Struktur der Revolutionären Sozialistischen Arbeiterbewegung DSIH, die Jugendopposition der ÖDP, die Kollektiven der Volkshäuser und Studenten, die TKP, die Partei der Arbeiterbewegung (EHP), die Partei der sozialistischen Demokratie (SDP), die Sozialistische Partei (SP) und die Plattform für gesellschaftliche Freiheit (TÖP) getragen worden.
Einige Demonstranten hätten zu Steinen gegriffen. Sie hätten sich vermummt und Parolen gerufen. Allen Warnungen zum Trotz seien weiterhin Steine geworfen worden, so dass die Polizei Gas einsetzte. Die Demonstranten seien erst in verschiedene Richtungen gelaufen, bevor sich eine Gruppe von 200 Personen in der Nähe von Kızılay versammelte und Steine auf Polizeiautos und Gebäude warf. Dabei seien einige Polizeibeamte verletzt worden. Die Angeklagten wurden beschuldigt, im Sinne der Terrororganisation Revolutionäre Jugend (Devrimci Gençlik) aktiv geworden zu sein. Es gebe keinen Zweifel, dass die Volksbefreiungspartei/Front der Türkei Revolutionäre Weg Revolutionäre Jugend (THKP/C Devrimci Yol Devrimci Gençlik) eine Terrororganisation sei. Der Prozess wird in den kommenden Tagen beginnen.
Freilassung nach der 1. Verhandlung
Von der ersten Verhandlung im Verfahren gegen 28 DemonstrantInnen, 22 von ihnen in U-Haft, vor der 11. Kammer für schwere Straftaten in Ankara berichtete die Zeitung Vatan vom 09.12.2011 etwas ausführlicher (die übrige Presse beschränkte sich meistens nur auf die Meldung, dass alle Untersuchungshäftlinge freigelassen wurden, DTF). In nur 4 Minuten lehnte das Gericht den Antrag der Verteidigung ab, dass es in dem Verfahren nur um ein Vergehen gegen das Demonstrationsrecht gehen könne und daher nicht vor einem Sondergericht verhandelt werden könne, ab. Auf den Einwand der Verteidigung, dass Kollektive der Studenten und die Volkshäuser nichts mit terroristischen Organisationen zu tun hätte, reagierte der Staatsanwalt Hakan Yüksel, dass in anderen Verfahren gegen Studenten Notizen von einem "Kollektiv Ibo" und "Kollektiv Deniz"[3] gefunden worden seien, was zu Gelächter im Publikum führte. Nachdem alle Angeklagten ausgesagt hatte, verkündete das Gericht, dass die Haftbefehle aufgehoben seien. Die Verhandlung wurde von vielen Politikern, darunter Abgeordnete der CHP und der BDP verfolgt.
Einzelnachweis
- ↑ Gemeint sind die "Studentenführer der 68er Jahre Mahir Çayan, Hüseyin İnan und Ulaş Bardakçı, vgl. z.B. Artikel zu Mahir Çayan
- ↑ Artikel zum Gerichtsverfahren und der Bericht zum Polizeieinsatz außerhalb des Gerichtsgebäudes jeweils vom 25.10.2010
- ↑ Die Namen sind Anspielungen auf die getöteten Studentenführer İbrahim Kaypakkaya und Deniz Gezmiş, DTF
| Datum | 110826 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
