Aktuelles zum Fall Dogan Akhanli

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Zum Stichtag 25. September 2010 liegen dem DTF folgende Zusatzinformationen zur Inhaftierung des Autors Dogan Akhanli in der Türkei vor.

Inhaltsverzeichnis

Die Anklageschrift

Am 25. August 2010 erstellte der Staatsanwalt Hüseyin Ayar von der nach Artikel 250 der Strafprozessordnung (TSPO) zuständigen Oberstaatsanwaltschaft in Istanbul eine 3-seitige Anklageschrift gegen Erdogan Akhanli (sein korrekter bürgerlicher Name). Dieses Dokument ist weder in Türkisch noch in einer deutschen Übersetzung öffentlich zugänglich. Es hat anscheinend aber mehreren Journalisten vorgelegen. Die Unterstützer von Dogan Akhanli sind entweder nicht im Besitz der Anklage oder haben sie bislang nicht veröffentlicht (in Gegensatz zu anderen Dokumenten, die unter http://www.das-kulturforum.de/archiv/presseschau-dogan-akhanli-verhaftung/juristischer-hintergrund/ zu finden sind).

Von der Anklage berichteten u.a.

Ein Istanbuler Staatsanwalt hat gegen den türkischstämmigen Autor Dogan Akhanli Anklage wegen Raubs und Totschlags erhoben. Die Anklageschrift sei fertig, sagte Akhanlis Anwalt Haydar Erol in Istanbul. Der Anwalt wies den Vorwurf zurück, sein in Köln lebender Mandant habe sich vor 21 Jahren an einem Raubüberfall auf eine Wechselstube in Istanbul beteiligt. Die Anklage stütze sich auf Zeugenaussagen, von denen eine unter Folter gemacht worden sei, sagte Erol. Der vermeintliche zweite Zeuge – der Sohn des Getöteten – habe später bestritten, Akhanli jemals auf einem Foto identifiziert zu haben. "Dieses Szenario hat die Polizei produziert", sagte Rechtsanwalt Erol der Nachrichtenagentur dpa in Istanbul. Es handele sich um den Versuch einer späten Abrechnung mit der politischen Linken.
Ein Istanbuler Richter hat am Montag die Anklage gegen Dogan Akhanli zugelassen. Der Verein, für den Akhanli arbeitet und der sich für die Aufarbeitung von Völkermorden einsetzt, macht geltend, die mit dem Putschvorwurf gemeinte Organisation, in der Akhanli in den 80er-Jahren Mitglied gewesen ist, sei vom Obersten Gerichtshof 1994 als "nicht verfolgungsrelevant" eingestuft worden. Trotz der eindringlichen Eingaben der beiden einzigen Zeugen, von denen der eine gefoltert wurde und der andere sagt, das Foto in den Gerichtsakten sei ihm gar nie gezeigt worden, folgt der Istanbuler Richter mit seinem Entscheid zur Anklageerhebung nun aber offenbar der Argumentation des Staatsanwalts. Der sagt, die damaligen Aussagen seien tatnäher und deshalb glaubwürdiger.
Dem Kölner Autoren Dogan Akhanli droht in der Türkei lebenslange Haft. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Deutsche mit türkischen Wurzeln sei Chef einer linksextremen Terrorgruppe und habe einen bewaffneten Umsturzversuch geplant. Dies kann nach dem türkischen Strafgesetzbuch mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe geahndet werden.

Bericht auf 3sat

Ein etwas ausführlicher Bericht wurde am 15.09.2010 auf 3sat veröffentlicht. Hier Auszüge daraus:

Seit 1991 lebt Akhanli in Deutschland. Mit seiner Familie floh er damals als politisch Verfolgter aus der Türkei, wurde anschließend ausgebürgert und nahm die deutsche Staatsbürgerschaft an. Er bestreitet jegliche Verbindung zu dem Raubmord. 20 Jahre lang war er nicht mehr in der türkischen Heimat. Er verpasste den Tod der Mutter. Jetzt liegt sein Vater im Sterben und Akhanli musste in die Türkei.

Schon seit 30 Jahren gilt Akhanli bei reaktionären Türken als Nestbeschmutzer. Der Beginn der Militärdiktatur 1980 ließ Akhanli als jungen Mann zum linken Oppositionellen werden. Unliebsame Politiker, Gewerkschafter und Intellektuelle wurden damals von der Junta zu Tausenden schikaniert. Auch Akhanli und seine Frau verschwanden in einem türkischen Folterknast. Ein zweieinhalbjähriges Martyrium begann für ihn. Als politisch Verfolgter erlebte Akhanli schreckliche Szenen. Sie sollten seine spätere pazifistische Arbeit prägen. Über seine Folterung berichtete Akhanli: "Die häufig verwendete Methode war die Falaka, das Fußsohlenschlagen. Manchmal übertreiben sie, dann geht der ganze Fuß kaputt. Bei dieser Methode können sie mehr Schmerz verursachen."

Seit August 2010 sitzt Dogan Akhanli nun im Gefängnis in der Türkei. Die zwei Zeugen, die ihn 1989 bei dem Überfall gesehen haben wollen, haben ihre Aussagen mittlerweile widerrufen. Akhanli wartet nun im Hochsicherheitsgefängnis Tekirdag. Er sitzt zusammen mit Terroristen ein. Die Anklage ist erhoben, ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Akhanli wird in der Türkei vom deutschen Generalkonsulat betreut. Er ist bereits in der Haft besucht worden. Das Auswärtige Amt teilte mit, in engem Kontakt zu den Angehörigen und den Anwälten Akhanlis zu stehen.

Türkische Artikel zur Anklage

Es gibt weitere Artikel zum Thema, die aber mit den oben genannten Quellen fast identisch sind. Hier nun die Fakten, die in Bianet vom 07.09.2010 standen:

In der Anklageschrift vom 25.08.2010 wird eine Bestrafung nach Artikel 146/1 TSG gefordert. Demnach wird mit erschwerter lebenslanger Haft bestraft, wer den gewaltsamen Versuch unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung der Türkei zu beseitigen. Das Verfahren wird vor der 11. Kammer des Gerichts für schwere Straftaten in Istanbul durchgeführt werden. Akhanlı sollen einer der Verantwortlichen für den Überfall auf eine Wechselstube am 23. Oktober 1989 sein. Der bei dem Vorfall getötete Besitzer İbrahim Yaşar Tutum wird in der Anklage als Opfer und die Söhne Ünay und Mustafa Tutum als Geschädigte bezeichnet.

Die Anklageschrift zitiert von der Aussage eines Mehmet Fatih Çalışkan, dass er annehme, dass Hamza Kopal Mitglied der Organisation Türkiye Halk Kurtuluş Partisi Yeniden Kurtuluş Birliği Halk Kurtuluş Güçleri (Volksbefreiungspartei der Türkei Union der erneuten Befreiung Volksbefreiungskräfte) sei und der Überfall auf İbrahim Yaşar Tutum von Hamza Kopal und seinen Freunden durchgeführt worden sei. Er habe Angst vor Kopal gehabt und daher keine Fragen gestellt. In seiner Aussage vom 17.12.1992 sagte Kopal, dass Akhanlı ihn mit jemandem bekannt gemacht habe, von dem er wusste, dass er in der Organisation aktiv sei. Er habe ihn aufgefordert, Informationen zu beschaffen. Das habe Çalışkan gemacht und er habe die Informationen an Akhanlı weitergegeben.

Infos zur Organisation

Von der THKP-YKB/HKG (Türkiye Halk Kurutuluş Partisi - Yeniden Kuruluş Birliği - Halk Kurtuluş Güçleri in Deutsch: Volksbefreiungspartei der Türkei - Union der erneuten Gründung - Volksbefreiungskräfte), der Erdogan Akhanli angehört haben soll und die für den Überfall vom Oktober 1989 verantwortlich sein soll, ist wenig bekannt. Auf den letzten Teil des Namens (HKG) beschränkt, finden sich ein paar Angaben. Auf einer Seite, die als Forum der Föderation der Sozialistischen Jugendvereine (SGDF) bezeichnet wird, steht (aus dem Türkischen übersetzt) Folgendes:[1]

Die Volksbefreiungskräfte (HKG) wurden als Fortführung der 1981 gegründeten Organisation Devrimci Savaş (Revolutionärer Krieg) Ende der 90er Jahre gebildet. Sie folgte der THKP-C Linie. In ihr waren auch Personen, die sich von Üçüncü Yol, Devrimci Yol und der TDKP getrennt hatten.[2]

In einem anderen Forum finden sich als Informationen zur Devrimci Savas auf Seite von turkish.media.com diese Angaben: Spaltungen gab es nach Herausgabe der Broschüre "Eilige Probleme der Revolution in der Türkei". Die um von den "Acilciler" = die Eiligen kommende und um Kahramanmaraş einflussreiche Gruppe gründete Devrimci Savas 1977. Mitte der 1980er fiel die Gruppe auseinander, um in den 90er Jahren als Halk Kurtuluş Güçleri (HKG) erneut einen Organisationsversuch zu machen. Ein so genannter Familienbaum der türkischen Linken (Family Tree of the Turkish Left) erwähnt die HKG, ohne sie exakt zuzuordnen.

Unter dem vollen Namen der Organisation sind die Treffer einer Suche bei Google noch beschränkter. Bezügich einer Meldung aus Milliyet vom 05.05.1993 stand in den Berichten der TIHV: "During the operations recently conducted in İstanbul, 8 university students were detained on charges being members of THKP (People’s Liberation Party of Turkey). The names of the detained students are as follows: “Hasan Yüksel, Nursel Polat, Serhan Kadir Sözüşen, Erkan Çelebi, Bekir Birol Özdemir, Suat Akoğlu, Ender Şimşir and Ahmet Kösemehmetoğlu”. Nicht mal ein Jahr danach stand in einer Meldung in Milliyet vom 30.04.1994 dass Fatma Günay, Mustafa Demir und Birol Bekir Özdemir (erneut?) in Istanbul festgenommen wurden. Diese und spätere Festnahmen haben zu einem Verfahren gegen Folterer geführt, das mit Freispruch wegen Verjährung endete (siehe hierzu Wochenbericht 43/2001).

Einige der Opfer haben danach den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMRG) angerufen. Den Geschädigten wurde am 24.07.2007 bescheinigt, dass sie gefoltert wurden und der türkische Staat musste an sie eine Entschädigung von 25.000 bzw. 30.000 Euro zahlen. Das Urteil ist in Französisch. Es gibt aber auch eine Presseerklärung in Englisch. Dem DTF ist es nicht gelungen, Informationen zum Ausgang von Verfahren gegen vermeintliche Angehörige der THKP-YKB/HKG zu finden.

Kommentar von A. Kadir Konuk

Am 15.09.2010 veröffentlichte Biamag einen Kommentar von Abdülkadir Konuk.[3] Darin steht u.a.:

In der Anklageschrift steht, dass Hamza Kopal gesagt habe, dass Erdoğan Akhanlı ihn mit jemanden bekannt gemacht habe, der in der TKP-YKB-HKB aktiv sei. Das ist der zentrale, aber faule Punkt. Wer Erdoğan näher kennt, weiß dass er der Revolutionären Kommunistischen Partei der Türkei (TDKP) angehörte, deswegen festgenommen, nach Verhören unter Folter inhaftiert wurde, aber kurz bevor er nach Deutschland kam, sich von dieser Organisation getrennt hatte. Wie will dann der Staatsanwalt erklären, auf welcher Stufe dieser erfundenen Organisation Erdoğan stand und welche Dokumente kann er dazu ins Feld führen? Die erste Verhandlung gegen Erdoğan Akhanlı wird am 8. Dezember 2010 sein. Bis dahin wird Erdoğan 119 Tage in Haft sein. Wenn die Staatsanwälte und Richter ihn bestrafen wollen, dann können sie die Verhandlungen jeweils langfristig vertagen und eine nicht verhängte Haftstrafe wird andauern.

Einzelnachweis

  1. Zum Nachlesen: bitte diesem Link folgen
  2. Informationen zu illegalen Organisationen der türkischen Linken hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe 1997 zusammen gestellt. Sie sind in einem privaten Wiki zu finden.
  3. Zur Person vom A. Kadir Konuk siehe einen Artikel bei indymedia vom 12.06.2008
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