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090313
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Deutsch
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Das unabhängige Kommunikationsnetzwerk (kurz BIA) veröffentlichte am 13.03.2009 einen
Bericht mit Zahlen zu Verfahren wegen Meinungsäußerungen. Demnach stieg die Zahl der Meinungstäter von 254 (2007) auf 435 (2008). Eine Auflistung der einzelnen Strafbestimmungen befindet sich auf der Seite Meinungsfreiheit.
Verfahren nach Artikel 301Verfahren nach Artikel 301
Unter dem Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzes (TSG) wurden Verfahren gegen 82 Personen geführt.
Fünf Personen wurden verurteilt. Betroffen waren die Verleger Ragıp Zarakolu und Fatih Taş, die Anwältin Eren Keskin, der Besitzer einer Zeitschrift Aziz Özer und der Arbeitskontrolleur Niyazi Uslay. Bei 23 Verfahren erteilte das Justizministerium keine Erlaubnis. Weitere 23 Verfahren warten auf eine Entscheidung des Ministeriums.
Verfahren nach Artikel 216Verfahren nach Artikel 216
Unter dem Artikel 216 TSG wurden Verfahren gegen 23 Personen geführt. Unter ihnen wurden Prof. Dr. Baskın Oran, Prof. Dr. İbrahim Kaboğlu, Barış Pehlivan (von CNN Türk), die Politiker Nurettin Yılmaz und Sertaç Bucak, Radiosprecher Cemal Doğan und die Verlegerin Songül Özkan freigesprochen. Im Jahre 2007 betrug die Zahl der unter Artikel 216 angeklagten Personen ebenfalls 23.
Verfahren unter anderen Bestimmungen Verfahren unter anderen Bestimmungen
Wegen Beleidigung mussten sich 74 Personen verantworten, darunter vier Karikaturisten und 47 Journalisten. Es wurden 77 Jahre an Haftstrafen und knapp 2 Millionen YTL (ca. 1 Million €) an Geldstrafen verhängt.
Etliche Journalisten sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Justiz zu beeinflussen. Alper Turgut, Reporter der Tageszeitung Cumhuriyet, erhielt eine Geldstrafe von 20.000 YTL, weil er von Straflosigkeit in einem Folterverfahren berichtet hatte.
Wegen Distanzierung vom Militärdienst (Artikel 318) waren 15 Personen vor Gericht, darunter 9 Journalisten. Bülent Ersoy, Yıldırım Türker, Perihan Mağden, Cezmi Ersöz, Gökhan Gençay und İbrahim Çeşmecioğlu wurden freigesprochen. Die Verfahren gegen 9 Personen, darunter Ragıp Zarakolu dauern an.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen führt die Türkei unter 173 Länder an der Stelle 102 auf.
Inhaftierte JournalistenInhaftierte Journalisten
Es befanden sich 37 Personen, darunter 28 Journalisten (viele davon in Verfahren wegen Ergenekon, gegen die PKK oder die MLKP) in Haft. Von ihnen wurden 15 im Laufe des Jahres aus der Haft entlassen. In Haft blieben: Vedat Yenerer, Adnan Akfırat und Serhat Bolluk im Ergenekon Verfahren; die für ein Radio arbeitenden Füsun Erdoğan, İbrahim Çiçek und Sedat Şenoğlu im MLKP Verfahren; Ali Buluş, Mehmet Karaaslan, Faysal Tunç und Behdin Tunç von der Nachrichtenagentur DIHA, weil sie Verbindungen zur PKK haben sollen. Inwieweit die Inhaftierungen mit journalistischen Aktivitäten in Verbindung stehen, konnte nicht eindeutig bestimmt werden.
Der Politiker Mahmut Alınak musste zwei Mal ins Gefängnis, weil er die wegen seiner Meinungsäußerungen verhängten Geldstrafen nicht zahlte. Der Journalist Hacı Boğatekin verbrachte 109 Tage im Gefängnis, weil er einen Staatsanwalt beschuldigte.
Es kam zu 34 Festnahmen, darunter 13 Journalisten, unter ihnen İlhan Selçuk, Mustafa Balbay, Ufuk Büyükçelebi und Soner Arıkanoğlu. Barış Keskin und Burak Özgün vom Fernsehsender Olay TV wurden festgenommen, weil sie die Vertreterin der ESP, Serpil Aslan eingeladen hatten und damit Propaganda für eine illegale Organisation gemacht haben sollten.
Es kam zu 23 Angriffen; sieben auf Büros und 20 auf Journalisten. Hinzu kamen Drohungen gegen zwei Einrichtungen (der Medien) und sieben Journalisten.
Verfahren vor dem EGMR Verfahren vor dem EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte im Jahre 2008 in 27 Fällen auf eine Verletzung der Meinungsfreiheit und verhängte 93.680 Euro als Entschädigung und Verfahrenskosten. Im Vorjahr hatten die Kosten beim EGMR im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit über 100.000 Euro gelegen. Die von den Verfahren am EGMR im Jahre 2008 betroffenen Personen waren Hıdır Ateş, Hünkar Demirel, Ahmet Gemici, Sacit Kayasu, Fevzi Saygılı, Bülent Falakaoğlu, İsak Tepe, Kadriye Kanat, Gülşen Bozan, Sevim Salihoğlu, Mehmet Zeynettin Unay, Sakine Aktan, Abdullah Yılmaz, Erdem Kılıç, Hasan Buran, Mehmet Kutlular, Yalçın Küçük, Ecevit Piroğlu, Mihriban Karakaya, Zeynel Abidin Kızılyaprak, Mehmet Mustafa Yalçıner, Mehmet Emin Albayrak, Şanar Yurdatapan, Fevzi Saygılı, Nizamettin Taylan Bilgiç, Serpil Kurtay und Fevzi Saygılı.
Offizielle Zahlen für 2006 und 2007 Offizielle Zahlen für 2006 und 2007
Laut einer englischen Nachricht in Bianet vom 19.02.2009 antwortete der Justizminister auf eine schriftliche Anfrage des DTP-Abgeordneten Selahattin Demirtas am 6. Februar 2009. Auf der Grundlage von Artikel 301 TSG wurden demnach in 2006 und 2007 742 Verfahren eröffnet in denen 1042 Personen angeklagt und 309 verurteilt wurden. 16 der angeklagten Personen waren dabei Minderjährige, von denen 6 verurteilt wurden.
Auf Grundlage des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 wurden in 2006 und 2007 4784 Verfahren eröffnet, in denen 11720 Personen angeklagt wurden, unter ihnen 737 Minderjährige.
Unter Artikel 220 TSG, der in Verbindung mit Artikel 314 TSG Unterstützung und Propaganda für eine illegale Organisation unter Strafe stellt, wurden in den zwei Jahren 2469 Verfahren eröffnet in denen 17510 Personen angeklagt wurden, unter ihnen 422 Minderjährige.